Natalie MacLean`s seltsames Gespür für Urheberrecht

Wir erleben im Zeitalter der digitalen Gesellschaft immer noch das Phänomen, dass gewisse Online Publizisten sich selber in eine Art Konventionsanarchie begeben, besser gesagt an Kleptomanie leiden. Das Urheberrecht wird mit Füßen getreten. Bilder werden ungefragt verwendet, Zitate und Textpassagen ohne Quellangaben gehören anscheinend mittlerweile zu den Bagatelldelikten.

Jetzt könnte man davon ausgehen, dass dies hauptsächlich Amateure und Laien betrifft, die sich der rechtlichen Relevanz nicht im klaren sind. Mitnichten. So lese ich heute auf Decanter.com, dass wohl auch die populäre Weinkritkerin Natalie MacLean, ein seltsames Gespür für Urheberrecht ihr eigen nennt. MacLean wurde vielfach ausgezeichnet. 2003 wurde sie u.a. zu der weltweit besten  Weinautorin bei den World Food Awards gewählt.

Es seien wohl Vorwürfe seitens der Presse und ihrer Leser aufgetaucht, dass MacLean auf ihrem Bezahlonlineangebot Verkostungsnotizen von Weinkritikern wie Robert Parker, Jancis Robinson und Lisa Perrotti-Brown MW verwenden würde, ohne diese als Verfasser zu kennzeichnen. So verwundert es kaum, dass der ambitionierte Weintrinker ca. 150 000 Verkostungsnotizen auf MacLeans Website angeboten bekommt. Natürlich gegen monatliche Bezahlung.

Für die Leserschaft ist der Verfasser demnach nicht transparent. Nun, leider für die Urheber auch nicht. Jancis Robinson dazu im Decanter, "Bevor ich nicht darauf aufmerksam gemacht wurde, hatte ich keine Ahnung, dass meine Verkostungsnotizen auf Natalies Website verwendet wurden. Ich fürchte, dass sie hoffte Besucher ihrer Seite würde denken, dass alle 150.000 Weinbewertungen aus ihrer Feder stammen.".

Und MacLean? Sie sagte, dass sie nach Rücksprache mit einem Experten für Urheberrecht nun alles legal und richtig machen würde und zudem die geklauten Verkostungsnotizen nun gekennzeichnet würden.

Ein wirkliches Schwergewicht an Beispiel, dass es hinter solchen Urheberrechtsverletzungen nicht immer Naivität und Unkenntnis stecken, sondern dass dieser Straftatbestand auch vorsätzlich und geschäftfördernd angewandt wird. 

Nun, die Fälle werden heutzutage durch eine breite Öffentlichkeit sicherlich schneller aufgeklärt. An den Überführten bleibt ein "Gschmäckle" hängen...



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